Kohlepfennig
Der Kohlepfennig ist eine Steuerabgabe, die zwischen 1974 und 1995 zur Sicherung der deutschen Elektrizitätsversorgung abgeführt werden musste. Mit dieser Energiesteuer, die in den vom Bundesamt für Wirtschaft verwalteten 'Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes' floss, sollte die Finanzierung des Steinkohlenabbaus in Deutschland unterstützt werden. Der Kohlepfennig musste von allen Energieversorgungsunternehmen und Energie-Eigenerzeugern entrichtet werden. 1995 wurde der Kohlepfennig abgeschafft, seither wird der Steinkohleabbau aus Staatsmitteln subventioniert.













