Hausstrom
In jedem Mietobjekt, in dem mehrere Mietparteien wohnen, fallen gewisse gemeinschaftliche Nebenkosten an, die anteilig auf alle Mieter umgewälzt werden. Neben den Kosten für die Hausreinigung, Müllbeseitigung oder kleinere Reparaturen zählt auch der Hausstrom zu diesen Nebenkosten. Der Hausstrom umfasst beispielsweise den Stromverbrauch der durch die Hausflur- und Treppenhausbeleuchtung, die Beleuchtung gemeinsamer Kellerräume, des gemeinsamen Fahrstuhls oder der Tiefgarage entsteht. Um eventuellen Ärger zu vermeiden, sollte im Mietvertrag genau festgelegt werden, wer welche Kosten in welchem Umfang zu tragen hat.













