Grundlast

Der Begriff Grundlast bezeichnet den Energiebedarf, der innerhalb eines Stromnetzes rund um die Uhr und kontinuierlich nachgefragt wird. Um diesen Energiebedarf abzudecken, werden sogenannte Grundlastkraftwerke eingesetzt. Dieses sind Kraftwerke, die Strom aufgrund niedriger Brennstoffkosten besonders günstig produzieren, zum Beispiel Braunkohlekraftwerke, Kernkraftwerke. Für den Energiebedarf, der über die Grundlast hinausgeht, werden Mittellastkraftwerke eingesetzt (beispielsweise Steinkohlekraftwerke). Diese lassen sich besser regeln als die schwerfälligen Grundlastkraftwerke und können somit in Zeiten besonders hohen Energiebedarfs kurzfristig und flexibel zusätzliche Energie produzieren. Und für besonders hohe Energieanforderungen - die sogenannten Bedarfsspitzen - stehen Spitzenlastkraftwerke zur Verfügung, die sehr schnell Energie liefern können. Dieser Kraftwerkstyp wird meistens nur eingesetzt, wenn zum Beispiel unerwartete Bedarfsspitzen auftreten oder der Energiebedarf durch den Ausfall eines anderes Kraftwerkes gravierend schwankt.

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