Erneuerbare-Energien-Gesetz

Am 1. April 2000 trat das Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien, kurz Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), in Deutschland in Kraft. Das EEG begünstigt den Ausbau von Energieversorgungsanlagen, die sich aus regenerativen Energiequellen (genauer gesagt: Sonnenlicht, Wind, Wasserkraft, Erdwärme oder Biomasse) speisen. Den Betreibern solcher Anlagen wird durch das EEG für einen bestimmten Zeitraum ein fester Vergütungssatz zugesichert, so dass sich die Investitionen in die Anlagen und ihr Betrieb wirtschaftlich rechnen. Mit dem EEG werden gleich mehrere Ziele verfolgt: Die Umwelt soll geschont werden, Deutschland soll von den steigenden Preisen für fossile Rohstoffe unabhängiger werden und an Versorgungssicherheit gewinnen, weil es von Energieimporten (wie dem Import von Öl, Gas, Kohle und Strom außerhalb der EU) weniger abhängig wird. In den ersten 8 Jahren seit dem Erlass des Gesetzes in Deutschland haben fast 50 Staaten das EEG übernommen.

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