Energiesteuergesetz

Die Steuer, die beim Verbrauch von Erdgas oder Mineralöl anfällt, ist nur zu entrichten, wenn tatsächlich ein Verbrauch vorliegt. Das Gesetz für die Energiesteuer wurde von der Bundesregierung verabschiedet, damit die Richtlinien der EU in nationales Recht überführt werden können. Ziel ist es, den Klimawandel einzudämmen und einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten zu können.

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