Energieeinsparverordnung (EnEV)
Das seit Februar 2002 gültige EnEV vereint die Wärmeschutzverordnung (WschV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV). Als Bestandteil des Baurechts schreibt es bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch eines Gebäudes vor. Mit dem EnEV wird nicht mehr der zulässige Heizwärmebedarf, sondern der Primärenergiebedarf der Heizungsanlage begrenzt. Die EnEV beruht auf der DIN-Norm V 4108-6, die die Berechnung des Heizwärmebedarfs definiert, und der DIN V 4701-10, die die Berechnung der primärenergetischen Effizienzkennzahl (Anlagenaufwandszahl) festlegt. Seit ihrem Erlass wurde die EnEV mehrmals verändert. Die zweite Fassung trat 2004 in Kraft, 2007 wurde die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in die EnEV integriert und einige weitere Vorschriften geändert. 2009 soll die EnEV nochmals verschärft werden.













