Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP)
Ende November 2007 legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL-RL) den ersten Energieeffizienz-Aktionsplan vor. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten über einen Zeitraum von 9 Jahren den Energieverbrauch um insgesamt 9% reduzieren sollen. Als Teil der nationalen Umsetzung dieser Richtlinie müssen die Mitgliedsländer der EU-Kommission auch drei nationale Aktionspläne (2007, 2011 und 2014) sowie ein Zwischenziel für das Jahr 2010 vorlegen. Laut BMWi bedeutet dies für die BRD einen Zielwert von 135 PJ (Petajoule) bzw. bei einer Höhergewichtung der Stromeinsparung 173 PJ, also etwa 61% des für 2016 angestrebten Zielwerts. Zweck der Richtlinie soll eine allgemeine Steigerung der Effizienz der Endenergienutzung sowie die Entwicklung und Förderung von Energiedienstleistungsmärkten sein. Die im EEAP vorgelegten Massnahmen umfassen unter anderem die Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude, das Vorantreiben des CO2-Gebäudesanierungsplans, die Festlegung eines Standards für Geräte und Produkte im Rahmen der Umsetzung der Öko-Design-Richtlinie, die Verbesserung der Energieverbrauchskennzeichung von Konsumgütern und Pkws und den Ausbau der Energieforschung im Bereich der Energieeffizienzsteigerung (besonders imGebäudebereich und der Industrie).













