Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Elektromagnetische Verträglichkeit bezeichnet die Fähigkeit einer elektrischen Anlage, eines Geräts oder einer Baugruppe, zufriedenstellend und störungsfrei zu funktionieren, ohne ihre Umgebung oder andere dort aufgestellten elektrische Geräte negativ zu beeinflussen. Jedes elektrisch betriebene Gerät strahlt elektromagnetische Wellen und Schwingungen aus, die sich auch ausserhalb des eigentliches Geräts fortsetzen und in andere elektrische Geräte eindringen. Die Strahlung, die von Mobiltelefonen ausgeht, kann beispielsweise die Steuerelektronik von Flugzeugen stören. Das 2008 in Kraft getretene Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG), die deutsche Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie von 2004, legt die Grenzwerte und Normen für Störfestigkeit und Störaussendung fest. Den Herstellern elektrischer Geräte wird somit vorgeschrieben, wie diese gefertigt und entworfen sein müssen, um eine grösstmögliche elektromagnetische Verträglichkeit zu erreichen.













