Einspeisungsvergütung
Wenn Strom aus regenerativen Energiequellen (z.B. Biogas, Wind, Wasser) ins kommerzielle Stromnetz eingeleitet wird (eingespeist wird), wird dies mit einem bestimmten Betrag je kWh vergütet (z.B. 50,5 Cent pro kWh bei Solarstrom). Mit dieser gesetzlich vorgeschriebenen und garantierten Unterstützung werden ökologische Stromerzeuger subventioniert.













