EEG-Umlage
Die Abkürzung EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, beispielsweise Solar-, Wind- oder Wasserkraft, Biomasse oder Deponiegas, fördern soll. Die Betreiber von Erzeugungsanlagen und Kraftwerken, die Energie auf der Basis erneuerbarer Energien produzieren, erhalten im Rahmen des EEG-Gesetzes einen festen Vergütungssatz für die erzeugte Energie, um den wirtschaftlichen Betrieb ihrer Anlagen zu gewährleisten. Die entstehenden Mehrkosten werden von den Energieversorgern (also beispielsweise den Stromfirmen), welche die Energie von den Kraftwerkbetreiber erwerben, getragen. Die Energieversorger wälzen die Extrakosten wiederum in Form der EEG-Umlage auf den Endverbraucher, also den Stromkunden, um. Je nach Energiequelle wird unterschiedlich viel für den Strom bezahlt. Die Vergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, wird für den Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erstellt jährliche Prognosen für die Höhe der EEG-Umlage.













