EEG- und KWK-Umlage

Beide Umlagen sind Extragebühren, die den Einsatz erneuerbarer Energien unterstützen. Sie sind ein Teil des Strompreises und werden somit vom Endverbraucher getragen. Die Abkürzung EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, beispielsweise Solar-, Wind- oder Wasserkraft, Biomasse oder Deponiegas, fördern soll. Die EEG-Umlage ist eine zusätzliche Gebühr, die von den Energieversorgern auf den Kunden umgewälzt wird und somit auf der Stromrechnung des Endverbrauchers erscheint. Die KWK-Umlage (die Abkürzung steht für Kraft-Wärme-Kopplung) soll die Erzeugung von Energie aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung fördern und wird ebenfalls vom Endverbraucher getragen.

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