Diskriminierungsverbot
Das Diskriminierungsverbot untersagt es Stromanbietern, die vor allem im Bereich der Stromnetze eine monopolartige Stellung inne haben, ihre weniger starken Konkurrenten aus dem Markt zu drängen, indem sie diesen beispielsweise den Stromtransport über die Netze verweigern oder dafür überzogene Gebühren verlangen.













