Bringschuld
Eine Bringschuld im juristischen Sinne bezeichnet die Ablieferung einer gekauften Sache am Wohnort des Käufers Die Lieferung des Stroms stellt damit eine Bringschuld dar.
Eine Bringschuld im juristischen Sinne bezeichnet die Ablieferung einer gekauften Sache am Wohnort des Käufers Die Lieferung des Stroms stellt damit eine Bringschuld dar.