Braunkohleschutzklausel
Diese Klausel hat ihren Ursprung in der großen Kohlelastigkeit der ostdeutschen Energiegewinnung. Damit die vielen Kohlebergwerke nicht schließen mussten, hat sich der deutsche Staat entschieden Braunkohle zu subventionieren. Als Folge dessen wurde die Braunkohleschutzklausel geschaffen. Sie schreibt vor, dass in den neuen Bundesländern mindestens 70% des Stromhaushaltes mit Braunkohle abgedeckt werden müssen.
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