Beistellung
Verweigert der Grundversorger die Durchleitung des Stroms eines anderen Anbieters über sein Netz, besteht für diesen eine weitere Möglichkeit der Stromversorgung seiner Kunden: er kann den Strom vom Grundversorger kaufen und ihn dem Verbraucher "beistellen", so dass dieser weiterhin den Strom des Grundversorgers bezieht. Bei einer solchen Praxis zahlt der Stromanbieter oft mehr für die Beistellung, als er an der Nutzung durch den Kunden verdient, so dass diese Methode nur als Überbrückung der Zeit zur Einigung über die Durchleitung dienen kann.













