Abschaltvertrag

Ein Abschaltvertrag räumt einem Energieversorger das Recht ein, die Lieferung der Energie einzustellen; im Gegenzug erhält der Kunde günstigere Konditionen. Für den Fall des Lieferungsstopps verfügt der Verbraucher meist über die Möglichkeit, sich selbst, ggf. aus einem anderen Energieträger, zu versorgen.

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