Ein Stromerzeuger ist dazu verpflichtet, im Fall einer Netzstörung und/oder Trennung vom Netz die so genannte Abfangsicherheit zu gewährleisten: die Anlage muss nach der Beseitigung der Störung augenblicklich dazu in der Lage sein, den im Netz vorhandenen sowie den eigenen Strombedarf zu decken, also abzufangen.