Der Strompreis für Industriekunden

So setzt sich der Strompreis für Gewerbestrom zusammen

Der Strompreis für Industriekunden setzt sich anders zusammen als jener für Privatkunden. Gewerbekunden sind in vielerlei Hinsicht begünstigt: So ist vor allem der Anteil an Steuern und Abgaben geringer und auch die Netznutzungskosten werden für Gewerbekunden anders berechnet. Je nach Größe und Beschaffenheit werden Industriebetriebe entweder ebenfalls über einen verbrauchsabhängigen Arbeits- und einen monatlich gleichbleibenden Grundpreis oder nach einem individuellen Tarifsystem abgerechnet.

Drei Komponenten bestimmen den Strompreis für Gewerbekunden

  • Energieerzeugung und Vertrieb
    Mehr als die Hälfte des Strompreises machen die Kosten für Energieerzeugung und Vertrieb aus. Unter die Erzeugungskosten fallen - am Beispiel des Energieträgers Rohöl - die Beschaffungskosten, die Produktionskosten der Raffinerie und ein Gewinnaufschlag. Die Einkaufskosten für Strom werden weitgehend von der Strompreisentwicklung an den Großhandelsmärkten bestimmt. Hier ist auch der Gewinn des Energieversorgers einkalkuliert. Ablesung, Rechnungserstellung und Verwaltung sind ebenfalls in der Energielieferung enthalten, wie auch die Kosten für die ständige Lieferbereitschaft. Da die Abnahme durch Industriekunden gleichmäßig erfolgt, kann sie aus den kostengünstigeren Grundlastkraftwerken gedeckt werden.
  • Steuern und Abgaben
    Der Strompreis für Industriekunden wird nicht annähernd so hoch besteuert wie jener von Privatkunden. Es sind zwar ebenfalls Konzessionsabgabe, Mehrwertsteuer, EEG- und KWK-Umlage und Stromsteuer zu entrichten. Diese sind jedoch für das Gewerbe reduziert oder Betriebe sind gänzlich von den einzelnen Umlagen befreit. Darauf haben unter anderem Variablen wie die Betriebsgröße, die Höhe des Stromverbrauchs und die Art des Gewerbes Einfluss. Dementsprechend kann der Anteil der Steuern und Abgaben zwischen 10 und 30 Prozent betragen. Vor allem der Wegfall der Mehrwertsteuer, die Industriekunden mit der Vorsteuer verrechnen können, senkt den Anteil der Steuern und Abgaben im Vergleich zu jenem für Privatkunden beträchtlich.
  • Netzkosten
    Die Netznutzungskosten werden für den Transport des Stroms über das Fernleitungs- und Verteilernetz zum Endverbraucher erhoben. Darunter fallen Kapitalkosten für die Leitungsinvestitionen, Instandhaltungs- und Betriebskosten. Hinzu kommen Kosten für die Bereitstellung und Ablesung von Zählern. Netznutzer sind in der Regel die Stromanbieter, die die Kosten an den Endkunden weitergeben. Industriekunden zahlen zwischen 15 und 25 Prozent an Netzkosten. Im Jahr 2007 lag der Durchschnitt bei 1,41 Cent/kWh. Je nach Netzbetreiber und Abnahmefall können die einzelnen Entgelte auch von diesem Mittelwert abweichen. Stromintensive Branchen entnehmen den Strom direkt aus dem Hoch- und Höchstspannungsnetz, kleine und mittlere Unternehmen sind hingegen an das Mittelspannungsnetz angebunden. Die Entnahme von Strom aus diesen Netzen ist günstiger als jene aus dem Niederspannungsnetz, auf das Haushaltskunden angewiesen sind. Die Netzzugangsentgelte unterliegen seit 2006 der Regulierung durch die Landesregulierungsbehörde und die Bundesnetzagentur: Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden und mit Versorgungsnetzen innerhalb der Landesgrenzen werden von den Landesbehörden reguliert, alle Übrigen von der Bundesbehörde. Die Netzbetreiber müssen ihre Netznutzungsentgelte zur Genehmigung vorlegen. Die Regulierung soll verhindern, dass Stromanbieter mit überhöhten Netzentgelten Konkurrenz fernhalten.

Individueller Strompreis

Wie sich Ihr individueller Strompreis zusammen setzt, hängt zu großen Teilen von Ihrem Verbrauch, Ihrem Versorgungsgebiet und der Art Ihres Gewerbes ab. Genaue Zahlen können Sie Ihrer Stromrechnung entnehmen oder bei Ihrem Stromversorger erfragen.

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