Die Tarife für private Haushalte setzen sich in aller Regel aus zwei Bestandteilen zusammen: dem Arbeitspreis und dem Bereitstellungs- bzw. Verrechnungspreis. Diese Unterteilung soll die Zusammen- setzung des Stromtarifs nachvollziehbar und übersichtlicher machen. Der Arbeitspreis beschreibt dabei den verbrauchsabhängigen Teil; der Zahlbetrag wird nach den verbrauchten Kilowattstunden ermittelt, die mit dem jeweils geltenden kWh-Preis multipliziert werden. Dagegen ist der Bereitstellungs- bzw. Verrechnungs- preis vom Verbrauch unabhängig und fällt immer an. Dieser Teil umfasst Leistungen wie die Liefer- bereitschaft, die Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), die Verbrauchsmessung (Ablesung) sowie die Rechnungsstellung. Je nach Tarif ist die Zusammensetzung der zwei Preise anders: einige Stromtarife beinhalten günstige kWh-Preise bei relativ hohen Fixkosten; diese sind eher für einen hohen Strom- verbrauch geeignet. Andere Tarife handhaben die Preise genau andersherum und zielen damit auf den sparsamen Nutzer ab. Welcher Tarif der jeweils günstigste ist bestimmt deshalb der eigene Verbrauch.
Ferner existieren Tarife, bei denen Strom zum Paketpreis verkauft wird. Dabei handelt es sich um eine bestimmte kWh-Anzahl im Jahr, die zu einem festen Paketpreis angeboten wird; Mehr- oder Mindernutzung, die sich letztendlich ergibt, wird gesondert abgerechnet.