Nach dem erfolgten Wechsel wird Ihnen der alte Stromanbieter eine Schlussrechnung zukommen lassen, aus der Ihr tatsächlicher Verbrauch in der Zeitperiode nach der letzten Jahresrechnung und vor dem Wechsel hervorgeht. Dieser wird den gezahlten Abschlägen gegenübergestellt: sollte sich daraus ein Guthaben ergeben, haben Sie also zuviel bezahlt, bekommen Sie diese Ausgaben erstattet.