Wann tritt der Vertrag mit dem neuen Anbieter in Kraft?

Grundsätzlich gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist mit dem Stromanbieter; diese beträgt gewöhnlich 4-10 Wochen. Ein Sonderkündigungsrecht wird bei Preiserhöhungen allerdings oft eingeräumt. Wurde der Strom von einem Grundversorger geliefert, kann der Vertrag zum Ende des nächsten Kalendermonats gekündigt werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt dann ein nahtloser Übergang zum neuen Anbieter.

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