Ein Stromanbieter Wechsel führt nie zu einer Unterbrechung der Versorgung. Zum Zeitpunkt des Wechsels ist eine Unterbrechung schon deshalb ausgeschlossen, weil an der Stromversorgung selbst technisch keine Änderung vorgenommen wird: alle Anbieter, auch der Grundversorger, speisen den von ihnen erzeugten Strom in das selbe öffentliche Netz, welches deshalb immer ein Stromangebot bereithält. Ein Anbieter- wechsel bewirkt deshalb eine rein formelle Änderung: Sie bezahlen von nun an den Preis, der ein Anbieter für sein Mitwirken an der Netzversorgung verlangt; für die Funktion der Versorgung selbst hat die Wahl des Stromanbieters keine Bedeutung. Daraus wird verständlich, dass auch im Fall eines Produktionsstopps Ihres Anbieters die Stromversorgung ohne Unterbrechung gewährleistet ist: der nun größere Strombedarf wird von diesem Zeitpunkt an vom Grundversorger gedeckt, der gesetzlich dazu verpflichtet ist und dafür ausreichende Kapazitäten bereithalten muss.