Angesichts des drohenden Klimawandels rücken Umweltthemen immer mehr ins Bewusstsein der Menschen. Bereits zwei Millionen Haushalte haben seit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 zu einem Ökostromanbieter gewechselt. Doch Achtung: Der Begriff Ökostrom ist nicht geschützt. Für Transparenz sorgen Zertifikate, die Anbieter von Strom aus erneuerbaren Energien von Kohle- oder Atomstrom-Versorgern abgrenzen. Um eines dieser Labels zu erhalten, müssen die Stromanbieter bestimmte Anforderungen erfüllen. So vergibt der Technische Überwachungsverein (TÜV) sein Label nach dem Kriterium, ob ein Anbieter tatsächlich zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energiequellen bereitstellt. Der Verein „Grüner Strom Label e.V." wird von namhaften Organisationen wie dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) getragen.
Das „Grüner Strom"-Label verpflichtet Anbieter, deren jährlich verkaufte Menge an Strom 1.000 Megawattstunden überschreitet, zur Belieferung der Kunden mit Ökostrom. Auch das „ok-power"-Label des Vereins „EnergieVision e.V." gilt als verlässliches Gütesiegel für Ökostrom. Die Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) unterscheidet zwischen regenerativem und effektivem Ökostrom. Für beide Zertifikate muss die Investition in Anlagen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nachgewiesen werden. Darüber hinaus überprüft die LGA, ob der angebotene Strom aus regenerativen Energiequellen gewonnen wurde. Heftig umstritten sind jedoch RECS-Zertifikate. Mit ihrer Hilfe kann herkömmlicher Strom einfach in Ökostrom umetikettiert werden, denn diese Gütesiegel werden unabhängig von dem erzeugten Strom gehandelt. Anbieter von Kohle- oder Atomstrom haben die Möglichkeit, Zertifikate zu kaufen und auf diese Weise das Etikett „Ökostrom" zu verwenden. Aus diesem Grund akzeptiert das „Grüner Strom"-Label keine RECS-Zertifikate.