Einen Unfall mit einem Tier wünscht sich kein Autofahrer. Falls es jedoch zu einem Zusammenstoß gekommen ist, sind viele Autofahrer unsicher, wie sie sich zu verhalten haben und rufen deshalb nicht immer die Polizei. In jedem Fall sollte jedoch die Unfallstelle abgesichert und die Polizei verständigt werden - auch wenn das Tier bereits das Weite gesucht hat. Denn die Polizei informiert die Forstdienststelle, die sich dann um das verletzte Tier kümmert. Unfälle mit Haarwild werden von den meisten Kfz-Versicherungen (Teilkasko) gedeckt. Hierbei muss es allerdings zu einem Zusammenstoß gekommen sein - Ausweichmanöver werden in den seltensten Fällen übernommen.
Etwas anderes gilt jedoch in den meisten Fällen für Unfälle mit Haustieren, wie zum Beispiel Pferden. Denn diese Tiere müssen haftpflichtversichert sein. Rennt also ein Pferd auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall, greift die Versicherung des Pferdes, oder - schlimmstenfalls - der Pferdebesitzer selbst, falls er fahrlässig gehandelt hat.
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