28. August 2010 - Versicherung: Hausbesitzer müssen auf Rückstauventile achten

Hausbesitzer sollten unbedingt auf automatische Rückstauventile achten. Nur damit werden sie überhaupt gegen Schäden durch Starkregen und den damit verbundenen Rückstau in den Leitungen versichert, sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Gibt es keine automatische Rückstausicherung im Haus, kann das Wasser durch Gully, Waschbecken und Toiletten in das Gebäude eindringen.

Rückstausicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch gibt es vor allem ältere Gebäude ohne diesen Schutz. Wer nicht sicher ist, ob er Rückstauventile in den Leitungen hat, sollte einen Klempner nachschauen lassen - auch im Hinblick darauf, dass diese Ventile regelmäßig gereinigt werden sollten. Ansonsten könnte der Versicherer die Leistung bei einem Schaden verweigern.

Generell gilt: Schäden durch Starkregen sind weder durch die klassische Hausrat- noch durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. «Für beide Versicherungen muss zusätzlich jeweils eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden», sagt BdV-Berater Köster. Aber auch die Elementarschadenversicherung schließt nicht automatisch die Schäden durch einen Rückstau mit ein. Dieser Schutz muss dann noch extra versichert werden. (dpa/mb)

zurück zur Übersicht

Kfz-Versicherungsvergleich

Kfz-Versicherungs vergleich

Versicherungen

Versicherung

Versicherungen zu kleinem Preis gesucht? Auf der sicheren Seite mit einer leistungsstarken Versicherung – wechseln Sie jetzt!

Doppelkarte

Doppelkarte

Die Doppelkarte bzw. Deckungskarte als Versicherungsnachweis! In wenigen Tagen schon rundum sicher im Straßenverkehr!

TopTarif.de verpflichtet sich zu größtmöglicher Sorgfalt hinsichtlich Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen, kann aber keine Gewähr für diese übernehmen.

© 2011 - TopTarif.de - 28.08.2010 Versicherung: Hausbesitzer müssen auf Rückstauventile achten