Die Versicherung ersetzt unter Umständen auch Kleidung, die bei einem Sturm beschädigt wurde. Das gilt zumindest ab Windstärke 8 und für den Fall, dass der Versicherte wegen des Sturms zum Beispiel auf der Terrasse oder dem Balkon
gestürzt ist. Der Schaden wird dann über die Hausratversicherung
geregelt, teilt Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute in Oberhausen mit. Geschädigte sollten alle
Schäden zunächst melden. Fotos seien zu Dokumentationszwecken
hilfreich. (dpa/mb)