27. August 2010 - Versicherung: Bei Scheidung werden Gebühren fällig

Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, dürfen Versicherer bis zu 500 Euro an Gebühren kassieren. Das gilt zum Beispiel dann, wenn eine private Rentenversicherung auf die Partner aufgeteilt werden soll, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervorgeht (Az.: 15 UF 120/10). Auf das Urteil weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin.

Als Faustformel gaben die Richter vor, dass Lebensversicherer 100 bis 500 Euro an Teilungskosten berücksichtigen dürfen. Das Gericht ließ aber auch Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss zu.

Bei der Privathaftpflichtversicherung bleibt der Ehepartner des Versicherungsnehmers in der Trennungszeit mitversichert, erklärt die BdV-Vorsitzende Lilo Blunck. Dies ändere sich mit der Scheidung. Deshalb sollte jeder der Partner bereits im Trennungsjahr für einen eigenen Vertrag sorgen. Ansonsten könne der Versicherungsschutz in Gefahr geraten, wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel die Prämie nicht mehr zahlt oder einen neuen Partner mitversichert. (dpa/mb)

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