12. Dezember 2009 - Für eine Altersrente mindestens fünf Jahre einzahlen

In die gesetzliche Rentenversicherung müssen mindestens fünf Jahr lang Beiträge fließen, damit ein Anspruch auf Altersrente besteht. Daher kann es etwa sinnvoll sein, beim Wechsel in die Selbstständigkeit freiwillig weiter einzuzahlen. Darauf weist die Initiative Altersvorsorge macht Schule in Berlin hin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird. Neben freiwilligen und pflichtmäßigen Beiträgen werden auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung und 400-Euro-Jobs berücksichtigt. Diese Kriterien gelten für die so genannte Regelaltersrente ab dem 67. Lebensjahr.

Für die vorgezogene Altersrente gelten andere Mindestanforderungen. Für sie werden im Gegenzug zum Beispiel aber auch Kindererziehungs- und Studienzeiten angerechnet. Die Aufstellung der vorliegenden Beitragszeiträume erhalten Versicherte mit dem Versicherungsverlauf - dieser Überblick ist in der ersten Renteninformation enthalten. Er wird aber auch auf Anfrage zugestellt. Vom 43. Lebensjahr an wird er in regelmäßigen Abständen automatisch zugeschickt. Wer Lücken feststellt, sollte sich an eine Beratungsstelle der Rentenversicherung wenden. (dpa/dt)

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