11. Dezember 2008 - Kippt das Verfassungsgericht die Gesundheitsreform?
Die Versicherungsunternehmen Axa, Allianz, Süddeutsche, Debeka und Victoria hatten Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform eingereicht. Insgesamt 29 Kläger stehen hinter der Beschwerde. Grund dafür ist, dass ab nächstem Jahr die privaten Krankenversicherer einen Basistarif anbieten müssen. Dies soll laut Anklägern zu einer „Destabilisierung" der PKV führen. Hintergrund ist, dass auch Bestandskunden in diesen neu geschaffenen Tarif wechseln werden können. Dieser ist nach dem Vorbild der gesetzlichen Basisleistungen konzipiert.
Weitere Kritikpunkte sind die Pläne der neuen Gesundheitsreform, dass der Versicherte seine Altersrückstellungen im Falle eines Kassenwechsels mitnehmen kann. Die Regierung will auf diese Weise den Versicherungswechsel einfacher machen und den Wettbewerb begünstigen. Weiterer Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll die Drei-Jahres-Regelung für Angestellte sein. Vom „Wirtschaftsweisen" Bert Rürup wird eine Stellungnahme zu den Folgen der Gesundheitsreform in der Privaten Krankenversicherung erwartet.
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