08. Dezember 2008 - Kfz-Versicherungen rabattieren unfallfreies Fahren unterschiedlich

Jene Autofahrer, die im November ihre Kfz-Versicherung gekündigt haben, können nun bis Ende Dezember zu einer anderen Versicherung wechseln. Prämiensenkungen der Anbieter und unterschiedliche Berechnungsmodi machen es möglich, dass mehr als die Hälfte der jährlichen Versicherungskosten durch einen Anbieterwechsel gespart werden kann. Auch PKW-Halter, deren Versicherung die Beiträge in diesen Tagen erhöht hat, können mittels eines außerordentlichen Sonderkündigungsrechtes in den Genuss günstigerer Beiträge für das neue Jahr kommen.

Die Prämien für die Kfz-Versicherung werden bei den einzelnen Anbietern ähnlich berechnet. Neben Typklasse des Fahrzeugs und Regionalklasse des Zulassungsortes fließen auch „weiche Faktoren" wie Alter und Beruf des Versicherungsnehmers in die Kostenberechnung ein. Zu guter Letzt werden Autofahrer belohnt, wenn sie lange unfallfrei gefahren sind. Dies spiegelt sich in den Schadenfreiheitsklassen wider.

Jeder Versicherungsnehmer beginnt in Schadenfreiheitsklasse 0. Mit jedem Jahr, das er unfallfrei fährt, steigt er eine Klasse höher. Je nach Anbieter kann maximal Schadenfreiheitsklasse 30 erreicht werden. Jeder Stufe ist ein bestimmter Rabatt zugeordnet, der zwischen 230 Prozent und 30 Prozent schwankt. Dieser Prozentsatz wird auf die Prämie für die Kfz-Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung umgelegt - mit Schadenfreiheitsklasse 25 zahlt man beispielsweise nur noch 30 Prozent des Beitrags.

Hier liegt der Vorteil für den Versicherungsnehmer: Wie hoch die Klassen rabattiert werden, ist nämlich in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Prozentsätze bei den einzelnen Anbietern können zum Teil erheblich variieren. Das erhöht die Sparmöglichkeiten bei einem Versicherungswechsel. Mit einem Online-Vergleichsrechner lässt sich innerhalb weniger Minuten feststellen, bei welchem Anbieter am meisten gespart werden kann.
Nach einem Unfall wird der Versicherungsnehmer eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen zurück gestuft. Die Höhe der Rückstufung ist vom Umfang des Schadens abhängig und wird bei den einzelnen Versicherungen unterschiedlich geregelt. Bei einem Wechsel nach einem Unfall wird die Schadenfreiheitsklasse neu berechnet.

Gerade bei kleineren Schäden lohnt es sich oft, den Schaden ohne die Versicherung zu regulieren oder ihn von dieser „zurückzukaufen". So wird die Rückstufung verhindert und der Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten. Diesbezüglich kann man sich auch mit der Versicherung beraten. Als Zusatzoption bieten viele Versicherer einen „Rabattretter" an, der für den Erhalt der Schadenfreiheitsklasse auch nach einem Unfall sorgt. Autofahrer, die bereits länger als 25 Jahre unfallfrei unterwegs sind, kommen bei den meisten Anbietern kostenlos in den Genuss dieses Bonus. Alle anderen können ihn gegen einen Aufpreis erwerben.

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© 2011 - TopTarif.de - 08.12.2008 Kfz-Versicherungen rabattieren unfallfreies Fahren unterschiedlich