05. Januar 2010 - Berlin: Tierhalter-Haftpflichtversicherung ab 1. Januar Vorschrift

Mit dem neuen Jahr kommt in Berlin auch Neues für Tierhalter: Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist nun für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Nachgewiesenermaßen wurden bisher die meisten Tierunfälle durch Hunde verursacht. Wird dabei ein Mensch verletzt oder Eigentum zerstört, kann es schnell teuer werden. Die völlige Kontrolle eines Tieres ist unmöglich, daher stellt jede Tierhaltung ein Risiko dar, das im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen kann.
Berlin gilt als deutsche Hauptstadt der Hunde. Mehr als 130.000 Vierbeiner sind offiziell in der Stadt "gemeldet", so dass ihre Besitzer für sie Hundesteuer zahlen. Für alle Hunde in Berlin, die nach dem 1. Januar 2005 angeschafft wurden, war der Abschluss einer Haftpflichtversicherung auch bisher ein Muss. Für alle zuvor angeschafften Vierbeiner gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2009. Der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflicht ist kostengünstig und kann innerhalb von wenigen Minuten im Internet erledigt werden. In der Regel sind dann durch Hunde und Pferde verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme bis sechs Millionen Euro versichert. Nicht versicherbare Hunderassen sind u.a. American Staffordshire, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Mastino sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.

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