Über 40 Millionen Autofahrer erhalten in diesen Tagen von ihren Kfz-Versicherern die neuen Prämienberechnungen für das kommende Jahr. Nicht wenige PKW-Halter werden dabei mit einer Verteuerung der Policen rechnen müssen, da entweder ihr Fahrzeug oder ihr Wohnort - im Rahmen der ab Januar 2009 gültigen Typ- und Regionalklassen - hochgestuft werden. Zwar ist die Frist zum Wechsel in eine günstigere Kfz-Versicherung seit vorgestern abgelaufen. Dennoch haben Fahrzeugbesitzer auch jetzt noch die Chance, sich mit Hilfe eines außerordentlichen Sonderkündigungsrechts für eine günstigere Versicherung im kommenden Jahr zu entscheiden.
Autofahrer können mehrere Möglichkeiten nutzen, ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Generell gilt, dass bei einer Erhöhung der Beiträge oder bei einer Änderung der Vertragsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Die wichtigsten Fälle für ein Recht auf außerordentliche Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrages
Beitragserhöhung durch die Versicherung
Neueinstufung des Fahrzeugs in der Typ- oder Regionalklasse
Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
Änderung der Vertragsbedingungen
im Schadensfall
Viele Fahrzeughalter wissen nicht, dass ein Sonderkündigungsrecht auch dann besteht, wenn Veränderungen der Vertragsbedingungen oder der Typ- und Regionalklassen nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen. Wer also auch nach Ablauf der allgemeinen Kündigungsfrist am 30. November einen Kfz-Versicherungswechsel anstrebt, der sollte auf das Eingangsdatum seines Versicherungsschreibens achten. Ab der Zustellung kann das Sonderkündigungsrecht einen Monat lang in Anspruch genommen werden."
Somit kann der Kunde auch noch im Dezember vom harten Preiskampf der Kfz-Versicherungen profitieren. Für Wechselwillige gelten die gleichen Konditionen wie im regulären Kündigungszeitraum, da die Versicherungen beim Wechsel schon im Vorfeld mit den für 2009 gültigen Typ- und Regionalklassen rechnen Daher können Versicherungsnehmer auch jetzt noch ihre Prämien für das kommende Jahr um die Hälfte reduzieren.
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