08. Februar 2010 - Wie setzt sich der Strompreis zusammen? – Teil 4: EEG-Umlage

Gerade wenn die Strompreise steigen, werden häufig Beschaffungskosten, Netzentgelte und EEG-Umlage zitiert. Oftmals wissen Verbraucher aber nicht, was es mit den unterschiedlichen Bestandteilen des Strompreises auf sich hat. Auch bei der Gewichtung der einzelnen Komponenten herrscht häufig Verwirrung. Für den Endkunden besteht der Strompreis erst einmal aus einem Grund- und einem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig und wird pro Monat oder Jahr ausgewiesen. In ihm enthalten ist meist der bürokratische Aufwand für Rechnungsstellung, Verbrauchsmessung usw. Mit dem Arbeitspreis hingegen wird der individuelle Verbrauch in Kilowattstunden abgerechnet. Bestandteile wie die EEG-Umlage oder Steuern können bereits im Arbeitspreis enthalten oder aber in der Rechnung separat aufgeführt sein.

Toptarif erklärt die genaue Zusammensetzung des Strompreises und gibt Tipps für den Blick auf die eigene Stromrechnung.

Energieerzeugung und -lieferung, Netznutzung, Konzessionsabgabe, EEG-Umlage, KWK-Umlage, Stromsteuer, Mehrwertsteuer

  • EEG-Umlage

Die gesetzlich festgelegte EEG-Umlage kommt der Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu Gute. Dadurch wird den Betreibern von Ökoenergie-Anlagen ein fester Vergütungssatz für die von ihnen erzeugte Energie garantiert. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 wurde die EEG-Umlage vereinheitlicht und beträgt nun 2,047 ct/kWh. In dieser Höhe wird sie auch an den Endverbraucher weitergegeben. Zuvor gab es keine einheitliche Regelung, so dass lediglich eine jährliche Prognose über die Höhe der EEG-Umlage vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zur Verfügung stand. Generell fördert das im April 2000 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz den Ausbau von Energieversorgungsanlagen, die sich aus den regenerativen Energiequellen Sonnenlicht, Wind, Wasserkraft, Erdwärme oder Biomasse speisen.

Lesen Sie morgen: KWK-Umlage

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