02. September 2010 - Verlängerungsklausel im „RWE-Erdgas 2011“-Vertrag unwirksam

Rund 40 000 Erdgas-Kunden bundesweit können nach Angaben von Verbraucherschützern ihren Bezugsvertrag jederzeit kündigen. Eine im Vertrag zum Tarif «RWE-Erdgas 2011» enthaltene Verlängerungsklausel sei unwirksam, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Mitte der Woche in Düsseldorf mit. Ein Sprecher des Energieversorgers RWE bestätigte dem dpa-Themendienst, dass er die unwirksame Klausel nicht mehr verwenden werde. Es gelte eine einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende.

RWE hatte seinen Kunden im Jahr 2008 das Tarifangebot «RWE-Erdgas2011» mit garantiertem Festpreis gemacht. Doch anders, als die Bezeichnung «2011» vermuten ließ, hatte der Vertrag nur eine Erstlaufzeit bis zum 31. August 2010. Wenn Kunden ihn nicht bis zum 30. Juni 2010 kündigten, sollte sich der Vertrag mit Preisgarantie automatisch bis 30. September 2011 verlängern. Gesetzlich zulässig ist nach Angaben der Verbraucherschützer aber nur eine Verlängerung um maximal 12 Monate - und nicht um 13 Monate wie in diesem Fall.

Kunden, deren Kündigung zum 31. August 2010 von RWE zurückgewiesen wurde, sollten sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Kündigung Ende September 2010 wirksam wird, raten die Verbraucherschützer. Diese Kunden würden dann in die gesetzliche Grundversorgung fallen, könnten aber auch jederzeit ihren Gasversorger wechseln. (dpa/dt)

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© 2011 - TopTarif.de - 02.09.2010 Verlängerungsklausel im „RWE-Erdgas 2011“-Vertrag unwirksam