Verbraucherschutz: Kredit ohne böse Überraschungen

10 Tipps für die Kreditsuche

Kredite werden meist für eine lange Laufzeit abgeschlossen und stellen in vielen Fällen eine hohe finanzielle Belastung dar. Damit sich Ihr Kredit nicht zur Schuldenfalle entwickelt, haben wir 10 Tipps für Sie zusammengestellt, die Sie bei Kreditsuche und -beantragung beachten sollten.

  • Verbraucherschutz-Kredit Tipp 1: Informieren Sie sich im Vorfeld

Wenn Sie beabsichtigen, einen Kredit aufzunehmen, sollten Sie sich im Vorfeld über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten informieren. So können Sie nicht nur folgenschwere Fehler vermeiden, sondern auch ein besonders günstiges Angebot finden.

  • Verbraucherschutz-Kredit Tipp 2: Schätzen Sie Ihre finanzielle Situation realistisch ein

Wenn Sie beabsichtigen, einen Kredit zu beantragen, sollten Sie Ihre finanzielle Situation analysieren. Stellen Sie Ihre Einnahmen und Ihre Ausgaben gegenüber und überlegen Sie gut, welche Summe Sie monatlich entbehren können. Kalkulieren Sie dabei Schwankungen ein! Die monatliche Rate sollte nicht mehr als 15 Prozent Ihres Nettoeinkommens betragen.

  • Verbraucherschutz-Kredit Tipp 3: Vergleichen Sie möglichst viele Anbieter

Wie bei allen Angeboten gilt: Vergleichen Sie möglichst viele Anbieter. Die Offerte der einzelnen Finanzdienstleister können erheblich voneinander abweichen, da beispielsweise einige Banken für bestimmte Berufsgruppen spezielle Konditionen offerieren. Da der Markt in ständiger Bewegung ist, empfiehlt sich ein Online-Marktvergleich mit einem Kreditrechner: Dieser wird laufend aktualisiert und bildet auch Sonderaktionen zeitnah ab.

  • Verbraucherschutz-Kredit Tipp 4: Vergleichen Sie immer den effektiven Jahreszins

Achten Sie beim Kredit-Vergleich darauf, dass Sie immer den effektiven Jahreszins vergleichen. Nur dieser beinhaltet alle Kosten, die mit dem Kredit auf Sie zukommen. Neben den monatlichen Tilgungsraten sind dies - abhängig vom Anbieter - Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren. Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, den effektiven Monatszins auszuweisen. Achten Sie beim Vergleich auch darauf, dass die Laufzeiten der Angebote übereinstimmen.

  • Verbraucherschutz-Kredit Tipp 5: Vorsicht bei privaten Kreditvermittlern

Wenn die Bank den Kredit verweigert, suchen viele Verbraucher Hilfe bei privaten Kreditvermittlern. Natürlich handeln auch diese nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern möchten in erster Linie Geld verdienen. Zusätzlich zu Zinsen und Bearbeitungsgebühren sind deshalb bei privaten Kreditvermittlern oft hohe Provisionen zu bezahlen, die über das Darlehen mitfinanziert werden. Seien Sie in diesem Fall besonders vorsichtig und lassen Sie sich eine genaue Kostenkalkulation vorlegen.

  • Verbraucherschutz-Kredit Tipp 6: Vorsicht bei Schufa-freien Krediten

Siehe: Kredit ohne Schufa und Schweizer Kredit

  • Verbraucherschutz-Kredit Tipp 7: Vermeiden Sie Kredite, bei denen Sie in Vorleistung treten müssen

Lassen Sie die Fingen von Krediten, bei denen Sie schon im Vorhinein eine finanzielle Leistungen erbringen müssen. Wenn überhaupt, ist eine Vermittlungsgebühr erst nach Leistung der vereinbarten Summe zu erbringen. Eine eventuelle Vergütung muss vertraglich geregelt sein.

  • Verbraucherschutz-Kredit Tipp 8: Hände weg von kostenpflichtigen Hotlines oder Faxabrufen

Ein Anruf bei einer kostenpflichtigen Kredit-Hotline führt nur in den wenigsten Fällen zu dem gewünschten Ergebnis. Hier geht es meist in erster Linie darum, den Anrufer möglichst lange in der Leitung zu halten, da die Anbieter an den Telefongebühren verdienen. Ähnlich verhält es sich mit kostenpflichtigen Faxabrufen: Auch diese können Sie teuer zu stehen kommen.

  • Verbraucherschutz-Kredit Tipp 9: Unterschreiben Sie keine Blanko-Dokumente

Nicht nur bei Krediten gilt: Unterschreiben Sie niemals ein Dokument, das nicht vollständig ausgefüllt ist. Achten Sie außerdem darauf, dass alle Daten korrekt eingetragen wurden und lassen Sie sich eine Kopie des Vertrages aushändigen.

  • Verbraucherschutz-Kredit Tipp 10: Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch

Wenn Sie einen Kredit abgeschlossen haben und im Nachhinein erkennen, dass Sie eine falsche Entscheidung getroffen haben, zögern Sie nicht, von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch können Sie einen Darlehensvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung einer Widerrufsbelehrung widerrufen. Wenn Sie über dieses Recht nicht belehrt wurden, besteht ein unbegrenztes Widerrufsrecht.

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