Zwangsvollstreckung

Hat ein Schuldner beispielsweise sein Grundstück mit einer Hypothek belastet, kann aber seinen schuldnerischen Verpflichtungen nicht (ausreichen) nachkommen, so hat der Gläubiger einen Anspruch gegen ihn auf Duldung der Zwangsvollstreckung gemäß § 1147 BGB. Der Gläubiger kann so das Recht erwirken, sich aus dem Grundstücks des Schuldners zu befriedigen.

Weiterführende Links:

  • SWKBank
  • norisbank
  • DABbank
  • Creditplus-Bank
  • Targo Bank
  • Netbank
  • Deutsche Kreditbank
  • comdirect
  • 1822direkt