Wechsel

Ein Wechsel ist ein Wertpapier, mit Hilfe dessen der Eigentümer dieses Wechsels die Fälligkeit oder das Bestehen einer Verpflichtung eines Schuldners geltend machen kann. Der Wechsel berechtigt den Aussteller von dem Schuldner eine bestimmte Summe zu einer bestimmten Zeit zu verlangen. Das Grundgeschäft, aufgrund dessen der Wechsel ausgestellt wurde, ist allerdings unabhängig von der Forderung aus dem Wechsel zu betrachten.

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