Vormerkung
Die Vormerkung sichert dem Vormerkungsberechtigten in der Zukunft ein bestimmtes Recht an einer Immobilie. Da es oft sehr lange dauert, bis eine Grundstücksübereignung abgewickelt ist, kann eine Vormerkung zum Schutz des Erwerbers im Grundbuch eingetragen werden, damit der Verkäufer das Grundstück in der Zwischenzeit nicht an einen Dritten weiterveräußern, oder eine andere dingliche Rechtsänderung vornehmen kann.










