Vertragserfüllungsbürgschaft

Bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft fungiert ein Dritter als Bürge für eine der Vertragsparteien. Kann die Partei, für die er bürgt, ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, so kann der Gläubiger auf den Bürgen zurückgreifen und von ihm Erfüllung verlangen.

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