Rücklastschrift

Jeder hat schon mal etwas im Internet bestellt – die Bezahlung erfolgt meisten per Lastschrift, der Betrag wird also vom Kundenkonto abgebucht. Dies geht in den meisten Fällen sehr schnell, bei unrechtmäßigen Abbuchungen ist es allerdings sehr schwer, den Betrag zurückzuerhalten. Die Rücklastschrift bezeichnet genau diesen Fall der Rückbuchung des per Lastschrift abgebuchten Betrages. Die Frist für eine solche Rückbuchung beträgt sechs Wochen und ist eine der meist geforderten Leistungen des Bankkunden. Diese Frist ist allerdings bei gewährten Einzugsermächtigungen nicht einschlägig

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