Rückkaufswert
Der Rückkaufswert bezeichnet die Summe, die ein Versicherer an den Versicherten bei vorzeitiger Kündigung seiner Lebensversicherung zahlen muss. Die dem Versicherten vertraglich zugesicherten Rechte werden in diesem Fall vom Versicherer quasi zurückgekauft. Dieser Wert errechnet sich jedoch nicht aus den bis dahin gezahlten Beträge, sondern fällt deutlich geringer aus. Die Summe richtet sich vielmehr nach den zukünftigen Rechten aus dem Vertrag und den noch zu zahlenden Beträgen.










