Realschuldner
Realschuldner ist, wer Eigentümer einer Sache war, die nun Pfandobjekt ist. Der Realschuldner muss nicht zwingend gleichzeitig Personalschuldner (also derjenige, der die Schuld eingegangen ist) sein. Kommt der Personalschuldner seinen Verbindlichkeiten zu lange nicht nach, so darf der Gläubiger die Pfandsache des Realschuldners verwerten.










