Raumsicherungsübereignung
Eine Raumsicherungsübereignung ist eine besondere Form der Sicherungsübereignung, durch die sich der Sicherungsnehmer für den Fall einer Insolvenz des Sicherungsgebers besonders absichern kann. Als Sicherheit wird z.B. ein Warenlager übereignet, das jedoch vom Sicherungsgeber weiterhin betrieben wird. Dazu wird ein Raumsicherungsvertrag aufgesetzt, der Name und Anschrift beider Parteien, die Sicherheit (genaue Beschreibung und Bestandsauflistung), die Regelung über die Aufbewahrung und eventuell die Abtretung von Rechten (z.B. Abtretung von Kaufpreisansprüchen) regelt. Der Sicherungsgeber unterwirft sich in diesem Vertrag außerdem bestimmten Informationspflichten gegenüber dem Sicherungsnehmer, die sich z.B. auf den aktuellen Warenbestand, die Zahlungsein- und Ausgänge beziehen und Prüfungsrechte des Sicherungsnehmers, sowie andere vertragsübliche Klauseln.










