Prozessfinanzierung
Mit der Erfindung der Prozessfinanzierung wurde eine rechtliche Lücke geschlossen, denn viele Klageberechtigte verzichteten auf eine solche - aus Angst sich finanziell zu ruinieren. Das Prinzip ist einfach: Das Unternehmen, das den Prozess finanzieren soll, prüft zuerst, um welchen Streitwert es sich handelt. Sagt dieser Streitwert dem Unternehmen zu, übernimmt es sämtliche anfallende Kosten, die den Prozess betreffen. Verliert der Klagende dann den Prozess, muss er dem Unternehmen nichts bezahlen, gewinnt er, so muss er 30% des erzielten Streitwertes an das Unternehmen zahlen. Die 30% gehen von einem Streitwert bis 500.000€ aus, für alles was diese Summe übersteigt, müssen 20% entrichtet werden.










