Pfandrecht

Pfandrecht beschreibt den Anspruch des Pfandgläubigers, welches er auf eine Sache oder ein Recht hat, um eine Forderung zu besichern. Sein Pfandrecht darf der Gläubiger jedoch nur ausüben, wenn Pfandreife besteht. Die Pfandreife tritt bei Fälligkeit der zu sichernden Forderung ein.

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