Pfandhaftentlassung

Besitzt ein Kreditnehmer ein Grundstück, das groß genug ist, um darauf mehrere Häuser zu errichten, so kann er das Grundstück in mehrere Grundstücke unterteilen und diese dann als Baugrundstücke veräußern. Will einer der Käufer sein Grundstück mit einer Hypothek oder Grundschuld belasten, so ist es für den Verkäufer von Vorteil, eine Auflage an das finanzierende Kreditinstitut im Kaufvertrag festzuhalten. Denn wenn eine Grundschuld von einem Käufer vor der offiziellen Grundstücksteilung aufgenommen wird, ist vorerst das gesamte Grundstück damit belastet. Eine solche Auflage wird als Pfandhaftentlassung bezeichnet und bedeutet, dass alle Grundschulden, die der Käufer aufgenommen hat, nach der offiziellen Teilung des Grundstückes auf sein Teilgrundstück umgeschrieben werden und der Verkäufer so lastenfrei gestellt wird.

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