Öffentliche Hand
Die öffentliche Hand bezeichnet die Gesamtheit der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Im Gegensatz zu den „gängigen“ juristischen Personen, wie AGs oder GmbHs, sind die juristischen Personen des öffentlichen Rechts vordergründig Bund, Länder und Gemeinden. Von der öffentlichen Hand wird jedoch in der Regel erst gesprochen, wenn der Staat als Unternehmer auftritt.










