Notar

Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt. Er beurkundet in erster Linie bestimmte Rechtsvorgänge und wird ferner auf allen anderen Ebenen der vorsorgenden Rechtspflege tätig. So benötigt man beispielsweise einen Notar für ein Testament oder für eine Scheidung. Notar kann werden, wer Volljurist ist, also das 2. Staatsexamen erfolgreich abgelegt und das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

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