Nachbürgschaft

Eine Nachbürgschaft wird zur zusätzlichen Besicherung eines Gläubigeranspruchs genutzt. Wenn schon ein Bürge existiert, kann ein Nachbürge zur zusätzlichen Absicherung hinzugezogen werden, wenn nicht sicher ist, ob der erste Bürge seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

Weiterführende Links:

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  • Creditplus-Bank
  • Targo Bank
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  • Deutsche Kreditbank
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