Mitverpflichtung

Mitverpflichtung bedeutet, dass neben Darlehensgeber und Darlehensnehmer ein Dritter ins Spiel kommt. Dieser Dritte hat sich neben dem Darlehensnehmer verpflichtet, sofern dieser nicht zahlungsfähig ist, dessen Pflichten (also meist Ansprüche des Darlehensnehmers) zu erfüllen.

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